Das Recht hat heute noch vornehmlich eine sprachliche Repräsentation und es wird insbesondere mit Sprache kommuniziert. Dies ändert sich und die Repräsentation wird zunehmend vielschichtig, und zwar sowohl in Bezug auf die Form (Textkorpus als Rechtsinformationssystem, Amtshelfer, Formalisierungen, Strukturen, Bilder, Grafiken, Eingabeformulare etc.) als auch das jeweils anwendbare Rechtssystem (Völkerrecht, EU-Recht, innerstaatliches Recht usw.). Eine sprachliche Transformation erfolgt auch bei der Konkretisierung der generellen Norm durch die Praxis und die Gerichte. Die Multilingualität des EU-Rechts bedingt eine Transformation zwischen den Amtssprachen, wobei zunehmend IT-Unterstützung eingesetzt wird. Das Recht wird vielschichtig und multisensorisch: Zur Sprache mit ihren verschiedenen Sprachschichten kommen neben Bildern, Videos, Grafiken etc. auch semantische, d.h. automatisiert verarbeitbare Versionen (Rechtsontologien, logische Strukturen etc.). Diese Vielfalt ermöglicht es, alle Bevölkerungsgruppen anzusprechen und semantisches Verarbeiten der Inhalte zu unterstützen.