Schweizer Hacking-Gesetz wird verschärft
Nachdem der Schweizer Ständerat als Erstrat vergangenes Jahr einstimmig
den Beitritt zur Cybercrime-Konvention des Europarats entschied, hat nun
auch der Nationalrat, die zweite Kammer des Schweizer Parlaments, mit
117 zu 30 Stimmen dafür gestimmt. Zur Umsetzung der Konvention werden nun Strafbestimmungen gegen kriminelle Hacker und andere Cybergangster geändert.
Es ist einfach eine Tatsache, dass man in IT Berufen auch Werkzeuge benötigt um Angriffe simulieren zu können. Viele Leute werden erst durch die Demonstration für die Problematik sensibilisiert.
Diskussion ist wünschenswert
Es ist sicherlich gut, das die Politik mit Cyber-Crime beschäftigt, denoch sieht es aus als würde man nur Symptombekämpfung durchfüren und das Problem als solches nicht erkennen. Nach dem neuen Beschluss wird der Straftatbestand des unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem, der sogenannte Hacking-Tatbestand, wird nun in zwei Punkten verschärft. Zum einen fällt die Erfordernis der Bereicherungsabsicht weg; allein das Eindringen in ein EDV-System wird strafbar. Auch soll künftig bestraft werden, wer Programme, Passwörter oder andere Daten zugänglich macht im Wissen, dass diese für das illegale Eindringen in ein Computersystem verwendet werden sollen.
Quelle: heise.de
Parlament: parlament.ch
Sicherheit v. Hacker
Nach dem in Deutschlang der Hacker-Paragraph eingeführt wurde hat nun dieser den Weg in die Schweiz gefunden. Es sind nun die gleichen Probleme vorhanden, wenn man sich mit Security beschäftigt.Es ist einfach eine Tatsache, dass man in IT Berufen auch Werkzeuge benötigt um Angriffe simulieren zu können. Viele Leute werden erst durch die Demonstration für die Problematik sensibilisiert.
Diskussion ist wünschenswert
Es ist sicherlich gut, das die Politik mit Cyber-Crime beschäftigt, denoch sieht es aus als würde man nur Symptombekämpfung durchfüren und das Problem als solches nicht erkennen. Nach dem neuen Beschluss wird der Straftatbestand des unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem, der sogenannte Hacking-Tatbestand, wird nun in zwei Punkten verschärft. Zum einen fällt die Erfordernis der Bereicherungsabsicht weg; allein das Eindringen in ein EDV-System wird strafbar. Auch soll künftig bestraft werden, wer Programme, Passwörter oder andere Daten zugänglich macht im Wissen, dass diese für das illegale Eindringen in ein Computersystem verwendet werden sollen.Wie soll man Testen?
Oftmals muss man Firewalls testen ob diese auch Angriffen standhält. Nach dem neuen Gesetz wäre dies nicht mehr erlaubt und somit wäre man mit einem Bein im Gefängnis. Dies zeigt das Theorie nicht gleich Praxis ist. Man darf gespannt sein wie es weitergeht.Quelle: heise.de
Parlament: parlament.ch
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